Technik & News

April 2000
Reifenfabrikatsbindung entfällt ab sofort

Mit sofortiger Wirkung hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Reifenfabrikatsbindung aufgehoben. Das Kraftfahrtbundesamt wurde angewiesen, keine derartigen Eintragungen in die Fahrzeugpapiere mehr vorzunehmen und die Polizeibehörden sowie die Technischen Dienste in diesem Sinne zu informieren.

Die im Fahrzeugschein ggf. enthaltenen Eintragungen haben keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind nur noch als Empfehlung anzusehen.

Infolge dessen sind Angaben zum Reifenfabrikat im Fahrzeugschein bei Fahrzeugkontrollen nicht mehr Bestandteil der Überprüfung.

Diese sofortige Änderung der Rechtsgrundlage (ohne Übergangsfrist) wurde notwendig, da die ursprüngliche Reifenfabrikatsbindung in Deutschland von der Europäischen Kommission als unvereinbar mit der von Deutschland in nationales Recht umgesetzten EG-Richtlinie 92/23/EG (Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. August 1997- BGBI l S.2051) angesehen wurde.

Achtung!
Die Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung bedeutet gleichzeitig auch, dass nunmehr der Fahrzeughalter/-führer gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechend seiner Verpflichtung für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen, auch verantwortlich dafür ist, dass bei der Verwendung von Reifen unter Beachtung der im Fahrzeugschein angegebenen Größenbezeichnungen keine Sicherheitsprobleme bestehen. Ist dies nicht der Fall - ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet, kann den Fahrzeughalter/-führer im Schadensfall zumindest eine Teilschuld treffen.

Zu empfehlen ist deshalb, insbesondere im Hochgeschwindigkeitsbereich, sich vom Reifenhändler eine Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers in Bezug das entsprechende Fahrzeug ausstellen zu lassen.

Ausnahme bei Motorrädern!
Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung macht der Gesetzgeber eine Ausnahme für zwei- und drei-rädrige Fahrzeuge. Hier muss der Fahrzeughalter/-führer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers mit sich führen.


Oktober 2001
SEAT testet im virtuellen Windkanal

Das Entwicklungszentrum von SEAT in Martorell bei Barceiona arbeitet jetzt mit der komplexen Software "Powerflow", die eine Simulation des aerodynamischen Verhaltens von Fahrzeugneuentwicklungen ermöglicht. Mit dem Programm kann der Luftstrom am Fahrzeug detailliert untersucht und modifiziert werden. Dabei liefert "Powerflow" beispielsweise auch Daten zur Optimierung des Luftwiderstandes, des Anpressdruckes sowie der Aggregatkühlung.

Erst nach dem erfolgreich verlaufenden virtuellen Test kommen die Fahrzeuge in den realen Windkanal. Der Einsatz von "Powerflow" brachte sowohl eine Reduzierung der Kosten als auch eine deutliche Verringerung der Entwicklungszeit. SEAT gehört damit zu den wenigen europäischen Fahrzeugherstellern, die bislang mit einem virtuellen Windkanal arbeiten.

Für den Einsatz der Software wurde das Entwicklungszentrum mit modernsten Hochleistungsrechnern ausgestattet. "Powerflow" entstand bei dem renommierten Massachusetts Institute of Technology (MIT).


Postanschrift: Kfz.-Sachverständigenbüro Hans Pietsch, Verl. Georgenstr. 43, 12209 Berlin
Telefon 0049-30-8156627, Funk 0049-172-9726626, Telefax 0049-30-8184666
E-Mail:
kfz-sv@h-pietsch.de

Letzte Änderung 16.03.2004
Design und Programmierung: Hans Pietsch - copyright ©2001 Hans Pietsch, Berlin