Technik & News
April 2000
Reifenfabrikatsbindung
entfällt ab sofort
Mit sofortiger Wirkung hat das
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die
Reifenfabrikatsbindung aufgehoben. Das Kraftfahrtbundesamt wurde
angewiesen, keine derartigen Eintragungen in die Fahrzeugpapiere
mehr vorzunehmen und die Polizeibehörden sowie die Technischen
Dienste in diesem Sinne zu informieren.
Die im Fahrzeugschein ggf. enthaltenen Eintragungen haben keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind nur noch als Empfehlung anzusehen.
Infolge dessen sind Angaben zum Reifenfabrikat im Fahrzeugschein bei Fahrzeugkontrollen nicht mehr Bestandteil der Überprüfung.
Diese sofortige Änderung der Rechtsgrundlage (ohne Übergangsfrist) wurde notwendig, da die ursprüngliche Reifenfabrikatsbindung in Deutschland von der Europäischen Kommission als unvereinbar mit der von Deutschland in nationales Recht umgesetzten EG-Richtlinie 92/23/EG (Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. August 1997- BGBI l S.2051) angesehen wurde.
Achtung!
Die Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung
bedeutet gleichzeitig auch, dass nunmehr der
Fahrzeughalter/-führer gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung
(StVZO) entsprechend seiner Verpflichtung für den
verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen, auch
verantwortlich dafür ist, dass bei der Verwendung von Reifen
unter Beachtung der im Fahrzeugschein angegebenen
Größenbezeichnungen keine Sicherheitsprobleme bestehen. Ist
dies nicht der Fall - ist die Verkehrssicherheit nicht mehr
gewährleistet, kann den Fahrzeughalter/-führer im Schadensfall
zumindest eine Teilschuld treffen.
Zu empfehlen ist deshalb, insbesondere im Hochgeschwindigkeitsbereich, sich vom Reifenhändler eine Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers in Bezug das entsprechende Fahrzeug ausstellen zu lassen.
Ausnahme bei
Motorrädern!
Im Zusammenhang mit der Aufhebung der
Reifenfabrikatsbindung macht der Gesetzgeber eine Ausnahme für
zwei- und drei-rädrige Fahrzeuge. Hier muss der
Fahrzeughalter/-führer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Fahrzeug- oder Reifenherstellers mit sich führen.
Oktober 2001
SEAT
testet im virtuellen Windkanal
Das Entwicklungszentrum von SEAT in Martorell bei Barceiona arbeitet jetzt mit
der komplexen Software "Powerflow", die eine Simulation des
aerodynamischen Verhaltens von Fahrzeugneuentwicklungen ermöglicht. Mit dem
Programm kann der Luftstrom am Fahrzeug detailliert untersucht und modifiziert
werden. Dabei liefert "Powerflow" beispielsweise auch Daten zur
Optimierung des Luftwiderstandes, des Anpressdruckes sowie der Aggregatkühlung.
Erst nach dem erfolgreich verlaufenden virtuellen Test kommen die Fahrzeuge in den realen Windkanal. Der Einsatz von "Powerflow" brachte sowohl eine Reduzierung der Kosten als auch eine deutliche Verringerung der Entwicklungszeit. SEAT gehört damit zu den wenigen europäischen Fahrzeugherstellern, die bislang mit einem virtuellen Windkanal arbeiten.
Für den Einsatz der Software wurde das Entwicklungszentrum mit modernsten Hochleistungsrechnern ausgestattet. "Powerflow" entstand bei dem renommierten Massachusetts Institute of Technology (MIT).
Postanschrift:
Kfz.-Sachverständigenbüro Hans Pietsch, Verl. Georgenstr. 43, 12209 Berlin
Telefon 0049-30-8156627, Funk 0049-172-9726626, Telefax 0049-30-8184666
E-Mail: kfz-sv@h-pietsch.de
Letzte Änderung 16.03.2004
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